Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Lärmaktionsplan wird veröffentlicht

Auch die Bürger der Gemeinde Elbtal können sich ab Montag, 25. November 2019, den Lärmaktionsplan ansehen, der ihre Kommune betrifft. Der Entwurf des Planes kann in Papierform während der Geschäftszeiten im Regierungspräsidium eingesehen werden; außerdem steht er auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“. Nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken von über 30 000 Zügen im Jahr aufzustellen. Alle fünf Jahre müssen diese Pläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

Zu dem Entwurf können bis zum 21. Januar Stellungnahmen über das Funktions-postfach laermaktionsplanung-strasse(at)rpgi.hessen.de auf elektronischem Wege abgegeben werden. Äußerungen sind innerhalb der Frist aber auch direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2, Marburger Straße 91, 35394 Gießen oder über die jeweiligen Gemeindeverwaltungen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ möglich.

Nach Abschluss der Bewertung erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.